Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Stand 25.10.2022 

§ 1 Übergabe 

Gegenstand/Gegenstände des Nutzungsvertrages, Zubehör, sowie deren Zustand werden im Übergabeprotokoll separat beschrieben, unterliegen aber den Vereinbarungen dieses Vertrages. 

§ 2 Mietpreis 

Der Mietpreis ist wie im Punkt „Zahlung“ definiert, zu entrichten. 

§ 3 Kaution 

Die Kaution ist im Voraus zu entrichten. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht. 

§ 4 Pflichten des Mieters 

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfaltsgemäß zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Gebrauchsanweisung, Warnhinweise o.Ä.), soweit diese vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden, zu beachten und die Mietsache nur demgemäß einzusetzen. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren. 

(2) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile. 

(3) Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Auch ein Verlust einer Mietsache muss umgehend angezeigt werden. Die Wiederbeschaffungswerte befinden sich in §15. Dieser muss umgehend an den Vermieter entrichtet werden um weitere Mietausfälle zu verhindern. 

(4) Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in § 2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt. 

(5) Unsaubere Rückgabe der Mietobjekte wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Reinigungsgebühren: Anhänger je 150€, Toilettenwagen je 150€, Schankwagen je 150€, Tische/Bänke je 15€, Zelt/Pavillon je 100€. Die Reinigung von Hussen ist im Mietpreis inbegriffen. Sollten Hussen jedoch mit nicht zu reinigenden Flecken zurückgegeben werden, wird der Wiederbeschaffungspreis nach § 14 in Rechnung gestellt. 

(6) Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Anhänger auf dem Zielort/Gelände stehen und betrieben werden darf. Genehmigungen sind vorher vom Mieter einzuholen. Etwaige anfallende Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Bei entstehenden Strafen gehen die Kosten zu Lasten des Mieters. 

(7) Vorher festgelegte Termine und Uhrzeiten zur Abholung müssen eingehalten werden. Wartestunden bei der Abholung werden mit 50€ + MwSt. pro angefangener Stunde berechnet. 

(8) Bei Dauermieten eines Kühl/Tiefkühlanhängers, von mehr als 7 Tagen, ist das Kühlaggregat in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal wöchentlich, abzutauen. Die sonst entstehende Feuchtigkeit könnte sowohl Waren als auch das Aggregat vereisen und damit beschädigen! 

§ 5 Pflichten des Vermieters 

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Ge- brauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist. 

(2) Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einen anderen Ort als seinen Wohn- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters. (3) Der Vermieter liefert bis an die Bordsteinkante. (4) Der Vermieter ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch die Benutzung von Mietobjekten an Nichtmietobjekten entstehen. (5) Sollte ein Mietobjekt durch Fremdverschulden (Diebstahl, Beschädigung vom Vormieter o.Ä.) zum Beginn der Mietdauer nicht verfügbar sein, kann der Vermieter dafür nicht haftbar gemacht werden. 

§ 6 Versicherung 

Der Mieter ist für die gemieteten Gegenstände vollumfänglich verantwortlich. Der Mieter hat eine entsprechende Versicherung abzuschließen, die im Fall von Beschädigung (Unfall, Graffiti) eingreifft und reguliert. Es besteht kein Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Beschädigung. Anhänger sind gemäß der jeweils geltenden allgemeinen Bedingung für die Kraftversicherung wie folgt versichert: Vollkaskoversicherung: Diese deckt Schäden im Falle von Unfall, Diebstahl, Brand, Explosion und Elementarereignissen, sowie Glas- und Wildschäden. Die Selbstbeteiligung von 1500,00 EUR trägt im Schadensfall der Mieter. Im Falle von Diebstahl oder Unfall ist unbedingt die Polizei hinzuzuziehen. 

§ 7 Vertragslaufzeit 

Der Vertrag wird auf die bestimmte Zeit für die angegebenen Mietsachen geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 

§ 8 Allgemeines 

Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Durch seine Unterschrift erkennt der Mieter an, dass die Mietgegenstände in technisch einwandfreiem Zustand übernommen hat. Beim Mieten einer Kühleinheit wurde diese vorgeführt und erklärt. 

§ 9 Haftung und Haftungsausschluss 

Die Anhänger werden vor jeder Auslieferung mit einer umfangreichen Checkliste geprüft. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die an der Ware entstehen, die durch Ausfall bzw. technischen Ausfall des Kühlaggregates auftreten. Der Mieter hat die Kühlung regelmäßig zu kontrollieren. Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich, sowie für Verkehrsverstöße aller Art. Die Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Auch für Reifenschäden jeglicher Art, sowie für die Dichtheit des Aufbaus wird keine Haftung vom Vermieter übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kühl- und Gefrieraggregate tauen technisch bedingt alle 8 Stunden ab. 

Haftung des Mieters 
a) Für technische und kaufmännische Wertminderung.
b) Für Bergungs- und Rückführungskosten.
c) Für Sachverständigenkosten.
d) Für Reparaturkosten in voller Höhe. 

Nichtigkeit 
a) Bei Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages, bleiben die anderen Teile dennoch rechtswirksam. 

§ 10 Pflichten des Mieters für Anhänger 

Der Mieter ist verpflichtet, den Kühlanhänger sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Dies betrifft besonders die korrekte Wahl der Stromquelle. Für Schäden an Aggregat, Kühlung oder eigener Stromversorgung, ist der Mieter vollumfänglich verantwortlich. Der Mieter ist für sich oder dessen Fahrer für die Fahrtüchtigkeit und des Vorhandenseins einer gültigen Fahrerlaubnis selbst verantwortlich. Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern, verstößt der Mieter gegen diese Bedingung, so muss er vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Mietausfalls leisten. Eine Beladung im Stand darf nur nach Nutzung der Schwerlaststützen erfolgen. Maximale Beladung Einachser 800 kg, Zweiachser 1000 kg. Vor Fahrtantritt müssen die Feststellbremse und die Schwerlaststützen kontrolliert werden. Die Höchstgeschwindigkeit des Gespannes beträgt 80 Km/h. Der Kühlanhänger darf nicht beladen gefahren werden. Der Fahrer benötigt mindestens die Führerscheinklasse BE. 

§ 11 Anzeigepflicht 

Die Polizei ist in jedem Fall zur Ermittlung der Unfalltatsachen hinzuzuziehen. Der Vermieter ist sofort zu verständigen und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Entwendungsschäden, sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter, sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. 

§ 12/1 Schäden und Verlust 

Bei Auftreten von Schäden, dürfen Reparaturen nur nach Rücksprache und Maßgabe des Vermieters durchgeführt werden. Anderenfalls trägt der Mieter die hierfür angefallenen Kosten und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch erleidet. Bei irreparablen Schäden oder Verlust/Diebstahl eines Mietobjektes gelten die in §14 aufgeführte Wiederbeschaffungswerte für die Schadensregulierung. Für Schäden die an den stromversorgenden Einrichtungen der Kühlaggregate entstehen übernimmt der Vermieter keine Haftung. Bei Schäden/Vandalismus (Kratzer, Entwendung, Graffiti usw.), die von Dritten verursacht werden, wird der Mieter vollumfänglich verantwortlich gemacht. Schadensregulierung erfolgt über den Mieter. Eine entsprechende Versicherung ist hier notwendig!

 § 12/2 Betrieb, Wartung, Störung 

a) Der Anhänger ist pfleglich zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern. Die im Kfz-Schein angegebene Nutzlast ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter voll für den entstandenen Schaden.
b) Bei Störungen oder Schäden ist sofort der Vermieter persönlich oder fernmündlich zu benachrichtigen. Der Vermieter bestimmt dann, was zu geschehen hat. Gibt der Mieter selbst irgendwelche Anweisungen, die zu Kosten führen, so hat er dies selbst zu tragen. 
c) Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schäden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen. 
d) In der Winterzeit ist vor Fahrtantritt darauf zu achten, evtl. entstandene Eisplatten vom Dach zu entfernen. 

§ 13 Auslandsfahrten 

Fahrten außerhalb des Bundesgebietes müssen vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter gemeldet werden. 

§ 14 Stornierung 

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in schriftlicher Form zulässig. Dabei fallen folgende Rücktrittskosten zu Lasten des Mieters an: a) bis zu 2 Wochen vor dem Mietdatum kann kostenlos storniert werden, b) 1 bis 2 Wochen vor dem Mietdatum betragen die Kosten 25 % des Mietbetrages, c) 2 Tagen bis einer Wochen vor dem Mietdatum betragen die Kosten 50 % des Mietbetrages, d) unter 2 Tagen vor dem Mietdatum betragen die Kosten 100 % des Mietbetrages. 

§ 15 Wiederbeschaffungswerte 

Kühlanhänger 8.500€, Tiefkühlanhänger 12.500€, Toilettenwagen 40.000€ Stromgenerator 6.500€, Spindelstüze 150€, Verlängerungskabel 50€, Kabel- trommel 80€, Stehtisch 100€, Tischehusse 30€, Bierzeltgarnitur 150€, Pavillon 3x3m 550€, Pavillon 6x3m 750€, Dachplane 3x3m 150€, Dachplane 6x3m 200€, Seitenplane 3x3m 60€, Durchlaufkühler CO2 2000€, Glühweinerhitzer 200€, Gasheizstrahler 100€, Heizkanone 700€, LED-Scheinwerfer 50€, LED-Bar-Set 300€, Lichtstativ 100€, Roadbuddy Lautsprecher 600€, Chafing Dish 150€, Gasbräter 800€, Seifenblasenmaschine 500€, Zuckerwattemaschine 600€, Verlängerungskabel je Meter 1€, Kaltgerätekabel 5€, Bauzaunfeld 150€, Absperrgitter 100€, Pfosten mit Band ausziehbar 100€, Trusskäfig 3.500€, Jägermeisterdurchlaufkühler 500€, Moving Head 1.200€, Moving Head Steuerung 500€, Splint für Schwerlaststütze 15€, Airdome 10.000€, Durchlauferhitzer 20.00€, Schankwagen 20.000€, Kühlschrank Retro 1.500€, Trinkglas 2€, Gläserkorb 50€, Magic Mirror 12.000€, Fotobox 5.000€, USV 150€, Studioblitz 600€, Foto-Hotspot 1.000€, Xframe 300€, Buzzer 300€, Externes Display 500€. Nicht aufgeführte Gegenstände werden nach aktuellen Wiederbeschaffungswert berechnet. 

§ 16 Anhänger 

Standortüberwachung: Die Anhänger verfügen über eine aktive GPS-Überwachung und sind mit einem (Apple AirTag) Tracker zur Objektortung ausgestattet. Nur im Falle einer polizeilichen Maßnahme, z.B. Diebstahl werden diese Systeme genutzt. 
a.) Ist das Zugfahrzeug nicht ausreichend breit, sind zusätzliche Spiegel zu verwenden.
b.) Für die Stromversorgung sind keine Kabeltrommeln zu verwenden, und die Zuleitung nicht in Ringen zu legen (max. 30 m lang und mind. 2,5mm2) 
c.) Ein normaler Sicherungsautomat kann durch den Anlaufstrom des Verdichters auslösen. Als Vorsicherung sollte eine 16 Ampere Schmelzsicherung verwendet werden oder ein träger Automat. 
d.) Vor dem Beladen des Anhängers müssen die Stützen abgesenkt werden. Die Kühlung darf nur in Betrieb genommen werden, wenn der Anhänger waagerecht oder leicht schräg nach vorne steht. 
e.) Die Kühlung hat eine Einschaltverzögerung von ca. 5 Min nach Anlegen der Spannung und startet dann automatisch.
f.) Der Kühlanhänger, (GROSS) darf nur unbeladen transportiert werden, sonst wird das zulässige Gesamtgewicht überstiegen.

§ 17 WC/Sanitär-Anhänger 

Vorraussetzungen für das Aufstellen: 220V Stromanschluss. Frischwasseranschluss bis 25m Entfernung mit 3/4″ GEKA-Kupplung. Abwassereinleitung bis 5m Entfernung mit HT100 Rohr. Ebene Aufstellfläche (Beton, Schotter oder Wiese / auf Höhenunterschiede achten). Zufahrten sind mit einem PKW sicher befahrbar und haben ausreichend Bewegungsfläche zum Rangieren. (Höhe beachten!) Rangieren ohne Auto, nur mit 4 Helfern! Der Mieter stellt eine Betreuung sicher. 

Bei Nichteinhaltung, wird der Anhänger auch nicht aufgestellt! Es erfolgt eine volle Kostenstellung! 

Der Mieter ist für das einholen einer befristeten Einleitungsgenehmigung verantwortlich. Laut übermittelten Lageplan der Entwässerungsbetriebe wird eingeleitet. Eine Genehmigung über den Einleitungsort wurde ebenfalls beim Straßenverkehrsamt genehmigt. Die Aufstellfläche muss eben sein. Der Ort der Einleitung ist Unfallsicher zu sichern. Der Anhänger benötigt permanent Strom/Wasser (für Häcksler-Dauerbetrieb). Zur Abholung muss Wasser und Abwasser verfügbar sein. Der Mieter stellt Strom zur Verfügung und stellt sicher, dass im Generatorbetrieb keine Spannungsspitzen auftreten. Bei enstehenden Schäden haftet der Mieter. Verstopfungen die durch den Mieter (Nutzung des Mieters) entstanden sind, werden durch diesen auch behoben. Anfallende Kosten durch Fachfirmen trägt der Mieter. Eine Endreinigung kostet mind. 150 Euro. 

§ 18 Verleih Fotobox/Magic Mirror 

(1) Am Aufstellort ist ein eigener Stromanschluss (230V) ohne andere Verbraucher zur Verfügung zu stellen. (2) Sollte auf Betreuungspersonal verzichtet werden, wird alles nach Kundenwunsch aufgestellt, eingerichtet und die Belichtung auf den Moment der Übergabe eingestellt und ein Probebild angefertigt. Sollten im Anschluss die Helligkeitsverhältnisse geändert werden (Ein/Ausschalten von Fremdbeleuchtung, Effektbeleuchtung von Band/DJ, Schließen/Öffnen von Jalousien/Rollos/o.Ä. bzw. Dämmerung) ist der Vermieter nicht für die veränderte Qualität verantwortlich. (3) Sollte wiedererwartend eine Fehlfunktion des Druckers auftreten, berechtigt dies nicht zur Minderung des Preises bzw. der Einbehaltung von offenen Beträgen. Die Fotos werden im Anschluss nachgedruckt und bereitgestellt. Etwaige Versandkosten sind nicht auf den Vermieter umlegbar. (4) Bei Nutzung eigener Hintergründe ist der Vermieter nicht für evtl. Qualitätsminderung verantwortlich. (5) Bei Buchung von Betreuungspersonal ist dieses angemessen zu versorgen. 

§ 19 Dauer von Angeboten/Mietverträgen 

Angebote haben eine Gültigkeit von 24h. Von uns versendete Mietverträge, welche nicht innerhalb von 3 Tagen unterschrieben an uns zurückgesendet wurden, verlieren ebenfalls ihre Gültigkeit. Nur ein von beiden Seiten unterschriebener Mietvertrag hat einen Rechtsanspruch. 

§ 20 Zahlung und Zahlungsverzug 

Die Zahlung ist sofort mit Erhalt der Rechnung in Bar oder EC fällig, abweichende Zahlungsziele und Zahlungsarten sind individuell nach Absprache möglich. Ein Schuldner, der nicht Verbraucher ist, kommt automatisch spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 Satz 2 BGB). Eine sofortige Kündigung des Mietvertrages aus wichtigen Grund seitens des Vermieters wird sofort eingeleitet. 

§ 21 Salvatorische Klausel 

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. 

§ 22 Gerichtsstand und Erfüllungsort 

Dies ist für beide Teile Erfurt/Thüringen.